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PR-Ethik-Rat gewinnt in zweiter Instanz gegen Tageszeitung Österreich

Das abweisende Ersturteil des Oberlandesgerichts Wien wurde bestätigt.

Die Tageszeitung „Österreich“ hat ihre Unterlassungsklage gegen den PR- Ethik-Rat, das Selbstkontrollorgan der PR-Branche, auch in zweiter Instanz verloren. Das teilte der neu bestellte Vorsitzende des Rates, Univ.-Prof. emer. Dr. Thomas Bauer, in einer Aussendung mit. „Österreich“ hatte im Frühjahr 2014 den Trägerverein des Rates sowie den ehemaligen Vorsitzenden und seine Stellvertreterin auf Unterlassung geklagt. Ziel der Klage war es, die Zeitung verurteilende Erkenntnisse des Rates zu verhindern. Mit diesem Urteil wurden innerhalb kurzer Zeit zwei Attacken von Wolfgang Fellner gegen Organe der freiwilligen Selbstkontrolle abgewiesen: Auch der Presserat hatte kürzlich in zweiter Instanz gegen „Österreich“ obsiegt.

Zulässige wertende Kritik

In erster Instanz hatte schon das Handelsgericht Wien die Klage abgewiesen. Nun entschied auch das Oberlandesgericht Wien nach einer Berufung des Gratisblattes, dass der PR-Ethik-Rat sehr wohl Entscheidungen über seiner Auffassung nach bestehende Vermischungen von redaktionellen und werblichen Inhalten in der Zeitung treffen dürfe. Es handle sich dabei um zulässige wertende Kritik, die nach Auffassung des Ethik-Rates bedenkliche Formen der Werbung aufzeige. Eine allfällige Beeinflussung des Wettbewerbs zu Lasten der kritisierten Zeitung durch diese Kritik sei nur ein erlaubter Reflex, nicht aber Ziel der Tätigkeit des PR-Ethik-Rates. Dass „Österreich“ nicht Mitglied im Trägerverein sei, ändere daran nichts, schließlich erstrecke sich die Aufgabe des PR-Ethik Rates auf das gesamte Feld der in der Kommunikation tätigen Akteure. „Österreich“ wurde neuerlich zum Kostenersatz verurteilt, eine ordentliche Revision an den OGH wurde nicht zugelassen.

Etablierung ethischer Standards in Presse und Kommunikation

„Die Stärkung der Rolle der Organe freiwilliger Selbstkontrolle durch die Gerichte ist ein wichtiger Schritt zur Etablierung ethischer Standards in Presse und Kommunikation“, betonte der Vorsitzende des PR-Ethik-Rates in seiner Reaktion auf die Gerichtsentscheidung. „Dass sich an dieser wichtigen Funktion solche Verlage stoßen, die Anlass zu Kritik bieten, ist bedauerlich. Umso erfreulicher sind die Urteile der österreichischen Gerichte, die auch eine öffentliche kritische Betrachtung der Medien- und PR-Landschaft als zulässig und wichtig erachtet haben. Der PR-Ethik-Rat arbeitet derzeit an einer Einbindung wichtiger gesellschaftlicher Gruppen in seine Organisation. Es wäre schön, wenn auch Wolfgang Fellner statt gerichtlicher Klagen materielle und ideelle Unterstützung für Selbstkontrollorgane leisten würde“, schloss Bauer.

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