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Deutscher PR-Rat rügt Mercedes und Jung von Matt wegen ausgezeichneter „Tramp a Benz“-Kampagne

Die unter anderem auch bei den PR Lions im Rahmen der Cannes Lions ausgezeichnete Kampagne sorgt in Deutschland für Aufregung.

Aufmerksame Leser des OBSERVER-Newsletters werden sich erinnern, dass wir in der Top-Story des August-Letters die besten PR-Kampagnen des Jahrgangs 2011 vorgestellt haben, also jene Kampagnen, die bei den PR Lions in Cannes mit einem goldenen Löwen ausgezeichnet worden waren. Eine der in Cannes mit Gold gewürdigten PR-Kampagnen gerät nun – zumindest in ihrem Home-Market Deutschland – ins Kreuzfeuer der Kritik. Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat nach eingehender, auch juristischer Prüfung alle Beteiligten an der Kampagne „Tramp a Benz“ gerügt.: also die hinter der Kampagne stehende Agentur Jung von Matt, Auftraggeber Mercedes-Benz sowie den Künstler Stefan Gbureck. Jung von Mat, Mercedes und Gbureck allen vom Selbstkontrollorgan der deutschen PR-Wirtschaft ein Verstoß gegen das Transparenzgebot und die Absenderklarheit vorgeworfen. Bei der Aktion „Tramp a Benz“ war der Künstler Stefan Gbureck per Anhalter quer durch Europa gereist und hatte darüber im Internet gebloggt. Der Gag dabei: Gbureck ließ sich nur von Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz mitnehmen. Die Idee dazu hatte Jung von Matt. Allerdings fehlte dem entsprechenden Blog zunächst der Hinweis auf den Auftraggeber. Er wurde erst nachträglich ergänzt. Den Einwand, dass der deutsche PR-Rat mit seiner Entscheidung jeglicher Guerilla- beziehungsweise Kommunikation mit überraschenden Elementen einen Riegel vorschiebt, lassen die Verantwortlichen nicht gelten. Zentrales Element einer jeden sogenannten Mystery-Phase müsse sein, dass das „Geheimnis“ kurzfristig gelüftet und der Absender genannt wird. Dafür habe es bei dieser Aktion aber nachweislich keinen Plan gegeben, so der DRPR. Ausdrücklich kritisiert wird weiters, dass die Agentur Jung von Matt die Arbeit zu den PR Lions in Cannes eingereicht hatte – zu einem Zeitpunkt, als das Beschwerdeverfahren bereits angelaufen war. Und das hat den DRPR nun dazu verleitet, die Festivalverantwortlichen aufzufordern, der Agentur und dem Kunden den gewonnenen goldenen PR-Löwen abzuerkennen.

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