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Coverstory im Monatsmagazin Datum löst Debatte über bezahlte Jubelpostings in Onlineforen aus

PRVA lehnt derartige Praktiken strikt ab, der PR-Ethikrat hat ein Verfahren eingeleitet.

Das Wiener Monatsmagazin „Datum“ berichtet in seiner jüngsten Ausgabe darüber, dass die Wiener Agentur Modern Mind Marketing für zahlende Kunden Jubelpostings in Onlineforen platziert haben soll. ÖBB, Bank Austria oder die ÖVP Wien sollen sich neben weiteren Unternehmen der Dienstleistung von Modern Mind Marketing bedient haben, wobei in den jeweils positiven Postings nicht darauf hingewiesen wurde, wer der eigentliche Absender der Wortspende ist. Der Veröffentlichung der Story in „Datum“ folgten Reaktionen von PRVA und PR-Ethikrat.

Cover Datum

Integrität Grundvoraussetzung für PR-Beruf

„An der Schnittstelle von Öffentlichkeit, Medien und Unternehmen tragen Kommunikationsexperten besonders hohe Verantwortung. Höchste persönliche Integrität ist eine der Grundvoraussetzungen für diesen Beruf. Gefälschte Kommentare in Social-Media Kanälen zu posten ist absolut inakzeptabel“, erklärte PRVA-Präsidentin Ingrid Vogl in ihrer Stellungnahme.

Alle Mitglieder des Public Relations Verbands Austria verpflichten sich zur Einhaltung des PRVA-Ehrenkodex, dessen Punkt 11 besagt: „Beiträge in Foren, Blogs und anderen Online-Medien im Auftrag von Unternehmen oder Institutionen müssen authentisch sein und unter dem wirklichen Namen des Absenders erfolgen – außer es handelt sich um private Mitteilungen.“ Sobald eine Agentur die Betreuung von Social Media-Kanälen gegen Bezahlung übernimmt, kann von privaten Mitteilungen natürlich nicht mehr die Rede sein. „Wir gehen davon aus, dass der PR-Ethik-Rat den aktuellen Fall sehr bald und sehr genau prüfen wird“, verweist Vogl auf die freiwillige Schiedsstelle der Branche. Der PR-Ethik-Rat hat erst im April 2014 eine Richtlinie für PR in Social Media herausgegeben. Diese Richtlinie wird vom PRVA vollinhaltlich unterstützt und dient den Mitgliedern als Richtschnur.

Auch das im März 2014 präsentierte „Österreichische PR-Gütezeichen“ unterstreicht die Bedeutung ethisch korrekten Verhaltens. Agenturen und Unternehmen, die dieses Gütezeichen tragen, bekennen sich zum PRVA-Ehrenkodex und akzeptieren den PR-Ethik-Rat ausdrücklich als Schlichtungs- und Beschwerdestelle. Ein Verfahren gegen ein zertifiziertes Unternehmen kann zum Entzug des österreichischen PR-Gütezeichens führen. Bisher sind fünf PR-Agenturen, ein Industrieunternehmen und eine Gemeinde mit dem österreichischen PR-Gütezeichen zertifiziert. „Die aktuelle Diskussion zeigt, wie wichtig es ist, dass wir in unserer Branche solche klaren Signale setzen“, so Vogl.

Täuschung durch gefälschte Postings

Die Praxis, durch gekaufte, gefälschte und gesteuerte Postings Internet Userinnen und User in die Irre zu führen, verurteilt der Österreichische Ethik-Rat für Public Relations in einer Aussendung auf das Schärfste. Versuche der Manipulation öffentlicher Meinung durch das verdeckte Auftreten von Unternehmen und Parteien als Konsumenten und Bürger sind mit den ethischen Prinzipien von Public Relations nicht vereinbar und daher strikt abzulehnen. Eine solche Praxis untergräbt das Vertrauen in öffentliche Kommunikation als transparenter Wettstreit um Meinungen und Ansichten und damit ein Fundament der (Medien-)Demokratie. Nicht zuletzt fügt es dem Ansehen der PR-Branche in der Öffentlichkeit erheblichen Schaden zu.

Der PR-Ethik-Rat ruft Kommunikationsagenturen auf, unlautere Praktiken zu unterlassen. Gleichzeitig appelliert der Rat an Unternehmen und Institutionen, einschlägige Angebote zur Beeinflussung öffentlicher Meinung mit gefälschten Postings abzulehnen und auch keine Anfragen dieser Art an Agenturen zu richten. Kürzlich hat der Rat – siehe oben – „Acht Prinzipien zur Kommunikationsethik in Social Media“ veröffentlicht: Im Prinzip 6 „Transparenz“ wird der Umgang mit Postings im Internet behandelt. Der Rat tritt dafür ein, dass Kommunikator/innen mit „offenem Visier“ agieren und ihre Identität und Motive offenlegen.

Den aktuellen Fall wird der PR-Ethik-Rat einer peniblen Prüfung unterziehen und dazu ein Verfahren eröffnen.

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