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PRVA rät von Anlassgesetzgebung zum geplanten Lobbyistenregister ab

PRVA-Präsidentin Ingrid Vogl: „Das Thema Lobbying ist zu wichtig, um es im Schnellverfahren mit populistischer Anlassgesetzgebung abzuhandeln.“

Der Public Relations Verband Austria (PRVA) rät von einer überstürzten Anlassgesetzgebung zum geplanten Lobbyistenregister ab. Der Branchenverband führt seine Kritikpunkte am Vorschlag der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner in einem Brief an den Bundespräsidenten, die Parteivorsitzenden und an alle Klubvorsitzenden an und stellt sich für beratende Gespräche zur Verfügung.

Am 5. April 2011 fand ein Treffen aller Parlaments-Klubleute mit Justizministerin Claudia Bandion-Ortner statt, um ihren Vorschlag eines Lobbyistenregisters zu diskutieren. Der PRVA nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass ein Fall politischer Korruption zu einer Debatte über die Lobbying- und PR-Branche in Österreich führt. Da rund die Hälfte der PRVA-Mitgliedsagenturen Lobbying als Dienstleistung anbietet, sieht sich der Verband zu einer Stellungnahme verpflichtet. Ingrid Vogl, PRVA-Präsidentin: „Das Thema Lobbying ist zu wichtig, um es im Schnellverfahren mit populistischer Anlassgesetzgebung abzuhandeln.“

Lobbying ist aus Sicht des PRVA eine legitime Form demokratiepolitischer Betätigung, die auf verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten begründet ist und unter Einhaltung klarer Regeln jedem offen steht. Als Einflussnehmer auf öffentliche Institutionen haben Lobbyisten als Interessenvertreter eine demokratiepolitische Verantwortung wahrzunehmen, die über die bloße Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen hinausgeht. Daher unterstützt der PRVA auch grundsätzlich die Idee eines Lobbyistenregisters, sofern alle Interessenvertreter darin aufgelistet sind. Die bisher bekannten Eckpunkte des Vorschlags der Bundesministerin für Justiz, Claudia Bandion-Ortner, hält der PRVA aber für außerordentlich problematisch.

PR-Branche kommt unverdient zum Handkuss

Der zentrale Kritikpunkt ist die geplante Begrenzung des Registers auf Agenturen und Einzelberater, die weniger als 10 Prozent der am Markt vertretenen Interessenvertreter ausmachen. Dies hätte eine massive Diskriminierung der gesamten PR-Dienstleistungsbranche zur Folge. Es bestehen Bedenken, dass Unternehmen PR- und insbesondere Lobbying-Tätigkeiten nicht mehr an eine Agentur auslagern, sondern entweder selbst oder über andere Konstruktionen wie etwa Rechtsanwälte oder Vereine ausführen. Feri Thierry, PRVA-Arbeitskreisleiter für „Lobbying“ und selbständiger Politikberater: „Der Fall Strasser ist ein Beispiel politischer Korruption, hat aber nichts mit professionellem Lobbying zu tun. Die PR-Branche kommt unverdient zum Handkuss.“

Der PRVA sieht mit einem Lobbyistenregister den Beitrag zur Korruptionsbekämpfung gering, da die meisten Lobbyisten nicht registriert, zuletzt bekannt gewordene Beispiele politischer Korruption davon nicht erfasst und somit der tatsächliche Einfluss auf politische Entscheidungen nicht nachvollziehbar wären. Darüber hinaus bezweifelt der Verband die zivilrechtliche Zulässigkeit des Vorschlages, dass ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex einen Vertrag mit dem Kunden ex lege nichtig macht.

Der PR-Verband rät von einer überstürzten Anlassgesetzgebung ab. Er fordert, die Ausweitung des Lobbyistenregisters auf alle Personen, Organisationen und Unternehmen, die Interessenvertretung betreiben. Dazu gehören z.B. auch Unternehmen mit eigenen Lobbyingaktivitäten, NGOs  z.B. im Umweltschutz-, Sozial- oder Menschenrechtsbereich sowie Kammern. Um dies zu gewährleisten, muss der Kreis der Betroffenen an der Tätigkeit (Interessenvertretung/Lobbying) und nicht am wirtschaftlichen Status (z.B. Agentur) festgemacht werden. „Wir hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger auch mit den Betroffenen, der PR-Branche Gespräche führen. Wir vom PRVA stehen jedenfalls zur Verfügung“, so PRVA-Präsidentin Ingrid Vogl.

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